Don, 30.11.2017 - 16:48
Hallo zusammen. Ich habe eine kurze allgemeine Frage. Es geht um eine porvisorische Rechtsöffnung (Kaufvertrag) die ich am 7. Dezember 2015 eingereicht habe und am 10. Dezember die Eingangsmitteilung dazu bekommen habe. Mit Entscheid von 18. Januar 2016 habe ich die provisorische Rechtsöffnung erteilt bekommen. Mit Schreiben der Gegenpartei vom 15. Februar 2016 hat die Gegenpartei Aberkennungsklage gestellt und auch unter sehr fragwürdigen Behauptungen vor Gericht recht bekommen. Nun finde ich aber das im Netzt dazu. Besonders Absatz 2 ist endscheident.
Art. 83 D. Beseitigung des Rechtsvorschlages / 3. Durch provisorische Rechtsöffnung / b. Wirkungen
b. Wirkungen
1 Der Gläubiger, welchem die provisorische Rechtsöffnung erteilt ist, kann nach Ablauf der Zahlungsfrist, je nach der Person des Schuldners, die provisorische Pfändung verlangen oder nach Massgabe des Artikels 162 die Aufnahme des Güterverzeichnisses beantragen.
2 Der Betriebene kann indessen innert 20 Tagen nach der Rechtsöffnung auf dem Weg des ordentlichen Prozesses beim Gericht des Betreibungsortes auf Aberkennung der Forderung klagen.1
3 Unterlässt er dies oder wird die Aberkennungsklage abgewiesen, so werden die Rechtsöffnung sowie gegebenenfalls die provisorische Pfändung definitiv.2
4 Zwischen der Erhebung und der gerichtlichen Erledigung der Aberkennungsklage steht die Frist nach Artikel 165 Absatz 2 still. Das Konkursgericht hebt indessen die Wirkungen des Güterverzeichnisses auf, wenn die Voraussetzungen zu dessen Anordnung nicht mehr gegeben sind.3
1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
2 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
3 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
So wie ich das dort herauslese hätte der Richter nie auf die Aberkennungsklage eingehen dürfen, da die frist bereits abgelaufen war.
Wie seht Ihr das? Hab ich einen denkfehler gemacht?