Di., 19.12.2017 - 13:08

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. willkürlicher Anmeldung bei einer Pensionskasse, folgendes ist passiert:

bei meiner letzten Gehaltsüberweisung fehlte ein beträchtlicher Betrag, woraufhin ich beim HR nachgefragt habe. Mir wurde mitgeteilt, dass ich rückwirkend bei der SGPK angemeldet wurde, worüber "alle Mitarbeiter im Intranet informiert wurden" (auf das ich keinen Zugriff habe) und anscheinend hätte ich "2017 die Eintrittsschwelle für die Pensionskasse erreicht". Ob diese Schwelle Alters- oder Geldbetrags-bedingt ist, wurde nicht gesagt (ich bin im Stundenlohn angestellt). Auf Merkblättern zu diesem Thema habe ich diese "Schwelle" nicht gefunden, auch müsste ich anscheinend kein AHV zahlen, da ich unter der Betragsgrenze zur Beitragspflicht bin. Die Kosten, die sie mir rückwirkend abgezogen haben, sind überwiegend "Verwaltungskosten für die SGPK". Hierzu habe ich einige Fragen:

- muss ich als "Geringverdiener" bei einer Pensionskasse angemeldet sein?
- darf ich mir diese Pensionskasse dann selbst aussuchen?
- und am wichtigsten: kann ich die "Verwaltungskosten" wieder zurückfordern?

Über eine kurze Antwort oder Eure Gedanken hierzu würde ich mich sehr freuen 😊

LG♥

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