Mo., 12.02.2018 - 15:32

Hallo Zusammen
Ich habe am 03.01.2018 eine Actioncam im Wert von 192.00 CHF gekauft. Bis Heute wurde sie nicht geliefert. Ich habe mehrmals nachgefragt wann sie geliefert wird und es wurde immer auf die nächste Woche verschoben. Inzwischen möchte ich stornieren, doch in der AGB der Firma steht Betreffend Stornierung: "Bei einer Vertragsauflösung (Stornierung) können dem Kunden die entstandenen Kosten in Form einer Umtriebsentschädigung von 20% des Auftrages oder mindestens CHF 30.00 sowie der Wertverlust der Produkte seit dessen Bestellung verrechnet werden. Electrolymp GmbH kann zudem den Vertrag auflösen (stornieren), wenn der Käufer die Ware nicht innerhalb von zwei Wochen abnimmt."
Meine Frage:
Darf der Verkäufer 20% des Auftrages für die Umtriebsentschädigung verrechnen?

Danke im Voraus

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