Don, 06.07.2017 - 18:06
Hallo zusammen. Ich hab folgende Frage. Ich muss meine Ex betreiben weil Sie Ihre Miethälfte nciht gezahlt hat und das ist jetzt schon 2 Jahre her. Betreibung und Schlichtungsversuch waren schon mal 2015 durch. Nun habe ich einen neuen Versuch gemacht Sie zu betreiben und eine Klage geschrieben. Nun will der Richter, dass ich nochmal einen Schlichtungsversuch unternehme. Die Ex hat sich vor zwei Jahren schon geweigert bei der Schlichtungsverhandlung. Ich glaube nicht, dass sich das nun geändert hat.
Weiss jemand ob ich wegen dem selben Mist umbedingt nochmal eine Schlichtungsstelle aufsuchen muss, da wir das Thema ja bereits vor zwei Jahren durch hatten? Danke für die Infos.