Di., 17.10.2017 - 21:25
Hallo zusammen!
Ich hab auf Ende Dezember gekündigt und bis dato ca. 80 Überstunden angesammelt. Und wie es aussieht wird das in nächster Zeit nicht weniger werden. Ich würde gerne wissen ob ich die Überstunden in Freizeit ausgleichen kann oder ob durch den Vertrag alles abgegolten ist.
Im Arbeitsvertrag steht dazu folgendes:
Die regelmässige normale Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Wird über die verabredete normale Arbeitszeit hinaus die Leistung von Überstunden oder Überzeit notwendig, so der der Arbeitnehmer dazu verpflichtet. Ebenso ist der Arbeitnehmer verpflichtet, bei Bedarf Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit zu leisten, soweit dies rechtlich zulässig ist. Diese Arbeiten dürfen nur auf Anordnung des Arbeitgebers oder dessen Zustimmung geleistet werden. Geleistete Überstunden oder Überzeitstunden, welche den gesetzlichen Rahmen übersteigen, werden durch Freizeit gleicher Dauer innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen.