Mo., 02.07.2018 - 22:15
Hallo zusammen
Ich brauche Hilfe đ
Wie ist das zu verstehen, wenn im Arbeitsvertrag folgendes steht: âDas vertraglich vereinbarte Basissalär berĂźcksichtigt Funktion, Verantwortung und Leistung und soll *grundsätzlich* als gesichertes Einkommen feststehen. Geht die Leistung der Arbeitnehmerin Ăźber die geforderte und Normalleistung hinaus, kann zusätzlich zum Basissalär ein Bonus ausgerichtet werden....â vorher steht das vereinbarte Jahressalär und nachher wird erwähnt, dass ein Bonus goodwill des AGâs ist und man keinen rechtlichen Anspruch auf Boni hat.
Was hält ihr vob folgendem Abschnitt: âDie AN ist zur Leistung von Ăberstundenarbeit soweit verpflichtet, als sie diese zu leisten vermag und sie ihr nach Treu und Glauben zugemutet werden kann....â
Und
âIst die AN während eines Kalenderjahres infolge Krankheit (ausgenommen Berufskrankheiten)...â
Was sind Berufskrankheiten im BĂźro?
Besten Dank im Voraus!