Sa., 07.12.2019 - 21:25

Hallo zusammen
Hätte 2 Fragen für eine Bekannte die kein Facebook hat.

Sie ist mit Einem Schweizer verheiratet und möchte gern Antrag stellen für erleichterte Einbürgerung.

Voraussetzung ist ja mitunter dass sie
~ Ich beachte die öffentliche Sicherheit und Ordnung (kein Strafregistereintrag, keine Betreibungen/Verlustscheine, Steuern bezahlt)~
Sie hat aber eine Betreibung, weil ihr AG ihr 3 Monate kein Lohn gezahlt und bis vors Gericht musste, hat dass dann Auswirkung? Ist ja im Prinzip „unverschuldet“ betrieben.

S zweite ist mit der Landessprache, sie ist nicht in der Schweiz zur Schule gegangen. Kann aber perfekt deutsch und englisch, muss sie dann ein Nachweis über die Sprache vorzeigen wenn sie es perfekt spricht?

Danke schon mal 🥳

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