Di., 23.01.2018 - 00:19

Hallo zusammen
Habe mal eine Frage betreffend SchKG (Betreibungen) und zwar, ob das Betreibungsamt die Möglichkeit hat, allgemein nach Bankkonten zu suchen und zu sperren.

Wenn ja, wie gehen sie vor und finden diese?
Bis zu welchem Betrag dürfen sie das Geld allenfalls „abräumen“?
Wertsachen hat sie eigentlich keine..

Konkret geht es um eine Kollegin, die aufgrund Krankheit in die Bedrullie kam und nicht mehr alle Steuern bezahlen konnte. Obwohl sie darlegen kann, dass sie bereits unter dem Existenzminimum liegt, hat Steuerverwaltung ein Erlassgesuch abgelehnt. Begründet wurde dies, weil sie vor Ausbruch noch etwas Vermögen hatte, dass aber rasch aufgebraucht war wegen Gesundheitskosten und hoher Miete, bevor sie umziehen konnte.

Von einem Onkel hat sie einen kleineren Betrag erhalten, mit dem sie Löcher stopfen kann, unter anderem Therapien, die die Krankenkasse nicht bezahlt. Wegen der Betreibung fürchtet sie nun um das Geld, das seit ca. einem Jahr auf einem Bankkonto liegt, aber nicht deklariert wurde, da sie auf die Verrechnungssteuer verzichtet.
Sie hat wirklich fast kein Geld. Wie kann sie sich schützen gegen die übereifrigen Steuerbehörden…
Danke für die Antworten.

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