Mi., 11.03.2015 - 11:46
Hallo zusammen
Hab weiter unten eine Frage zum Mietrecht gehabt. Gestern war mein Bekannter nun im Gericht um eine Rechtsauskunft zu erhalten, was auch super geklappt hat. Nun hat er die Auskunft bekommen, dass er nicht ende Monat ausziehen muss sondern die Kündigung sich um einen Monat streckt weil er Arbeitsbedingt die Kündigung nicht am 28. Februar abholen konnte sondern erst am 2. März. Er bekam ein Ausdruck mit einem Fallbeispiel mit. Nun weiss er nicht wie er das Schreiben aufsetzen soll. Kann mir da vielleicht wer helfen, damit es au wirklich richtig formuliert ist? Danke schon mal im voraus Lg