Mi., 24.06.2020 - 16:00
Hallo zusammen,
Frage zum mietrecht
Wir hatten in vom 4. 5 - 29. 5 in unserer Wohnung eine Baustelle. vom 4.5 - 20.5 waren badezimmer sowie die küche nicht benutzbar (nirgends Zugang zu Wasser)
Da ich in der Gastronomie arbeite und oft erst um 02:00 nach hause komme, hätten mich die Bauarbeiter um 07:00 doch etwas sehr gestört
Da ich ausserdem keine dusche hatte bin ich für die Zeit ins Hotel in dem ich arbeite gezogen
Zum Thema mietreduktion meinte mein Vermieter gestern in einem 2min telefon Gespräch das er dies mit dem hauseigentümer Verband besprochen und abgeklärt hat
Das Ergebnisse sei,
nur badezimmer und Küche sind nicht benutzbar gewesen, schlafzimmer, wohnzimmer, Keller und Balkon aber schon so kam für die 2.5 wochen eine Reduktion von 1/3 des mietpreises zustande
Kann es sein das eine Wohnung als benutzbar gilt ohne Zugang zu Wasser?! (keine Dusche /Küche, Toilette war vor dem wohnblock ein toi toi das alle benutzen durften)
Ps: Falls Bilder nötig habe ich Fotos gemacht
Falls ja bin ich ziemlich am arsch da ich in der Zeit für mich hohe hotel Kosten hatte.
Falls nein, wo ist dies geregelt das ich das in meinem argument an ihn beilegen kann
Danke im voraus