Don, 10.09.2020 - 10:00

Hallo zusammen :)

Frage für einen Bekannten aus der Gastro...
Er hat einen schriftlichen, befristeten Arbeitsvertrag, der mitte Oktober ausläuft. Als er den Vertrag mit seinem Arbeitgeber abgeschlossen hatte kam die mündliche Abmachung zu stande, dass er jeweils sicher am Dienstag frei hat. Nun verlangt sein Chef von ihm, dass er bis Vertragsende jeweils am Dienstag ebenfalls arbeiten kommt und seine freien Tage spontan mitgeteilt bekommt.
Falls mein Bekannter sich nun weigert und weiterhin auf den freien Dienstag besteht, was erwartet ihn dann? Zählt das als Arbeitsverweigerung?

Hat hier jemand Erfahrung?

Vielen Dank und liebe Grüsse
Anna

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