Mi., 25.07.2018 - 19:02
Hallo Zusammen
Folgender Sachverhalt:
Wir haben Interessenten für unsere Wohnung, für die wir einen Nachmieter brauchen. Die Interessenten sind zahlungsfähig, haben eine Festanstellung, einen B Aufenthalt (Ausländer aus der Slowakei) und keine Betreibungen.
Nun haben Sie, weil Sie uns sprachlich nicht komplett verstanden haben, bei der Bewerbung den B Aufenthalt, den Arbeitsvertrag und den Betreibungsregisterauszug nicht mitgesendet. Nun kommt hat die Verwaltung ihnen einfach geschrieben, dass Sie die Wohnung nicht bekommen, da diese bereits vermittelt wurde.
Als ich telefonisch nachfragte, meinten Sie, wegen der fehlenden Papiere hätten Sie eine Absage bekommen.
Ich habe die Absage der Verwaltung gesehen. Ist es nicht deren aufgabe, den Interessenten zu sagen was noch fehlt? Könnten wir nun Theoretisch die Wohnung abgeben und müssten nicht mehr zahlen?
Ich finde das ziemlich unverschämt, zu behaupten die Wohnung sei vermittelt, nur weil wir noch bis im November zahlen müssten.
Danke im Voraus.