Fr., 25.11.2016 - 20:49
Hallo zusammen đ Es ist ja bereits bekannt, dass "Verzugsschaden" der einem von Inkassofirmen in Rechnung gestellt wird, nicht bezahlt werden muss.
Meine Frage, wenn man gutglĂ€ubig diese zusĂ€tzlichen Kosten (Verzugsschaden, sonstige GebĂŒhren etc.) mitbezahlt hat, gibt es eine Möglichkeit diese von den Inkassounternehmen zurĂŒckzufordern? Da Sie ja unrechtmĂ€ssig erhoben wurden?