Fr., 09.08.2019 - 17:54

Hallo zusammen
Es geht um Mietrecht.
Ist es rechtlich gültig ein Wohnungsvertrag so abzuändern, dass eine Kündigungsfrist von 6 Monaten besteht?
Es handelt sich um eine 2- Zimmer Wohnung im Kt. Aargau.

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