Mi., 14.03.2018 - 17:34

Hallo Zusammen,

Es geht um die Rückerstattung der Kaution.

Ich warte nun seit über 2 Monaten darauf, obwohl im Protokoll vermerkt wurde, dass nichts abzuziehen bzw zu meinen Lasten ist. Nun habe ich einen eingeschriebenen Brief geschickt mit der Forderung mir den Saldierungsauftrag zukommen zu lassen. Dies hat nun auch geklappt. Nur ziehen sie mir jetzt 140 CHf für die möglichen noch anfallenden Nebenkosten ab (Total Kaution 1500.-). So weit ich weiss ist dies soweit legal.
Nur: ich habe meinen Cabelcom-Anschluss im letzten Sommer plombieren lassen, welcher mir monatlich mit ca 30 CHF in den Nebenkosten weiterhin verrechnet wurde. Damals sagten sie mir, sie können den NK-Betrag nicht mitten im Jahr reduzieren. Das heisst nun für mich aber, dass ich ganz klar eine Gutschrift erhalten müsste von den Nebenkosten.

Dürfen sie dann den Betrag noch zurückbehalten? Ansonsten erhalte ich vermutlich das Geld nämlich dann nie (Cablecom Rückerstattung)...

Vielen Dank für eure Hilfe 🤗☀
Grüässli und gnüssed dsunne ☺☀

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