Mo., 23.07.2018 - 19:05

Hallo Zusammen, Erstmal besten Dank für die Aufnahme.

Meine Fragen gehts ins Arbeitsrecht. Ich bin Aussendienstmitarbeiter und habe meine Stelle gekündigt. Normalerweise werden Aussendienstmitarbeiter freigestellt. Nicht aber so bei meinem Arbeitgeber.

Meine 1. Frage ist nun darf ich meine Kunden/Kontakte über meine Kündigung noch bereits zu Beginn der Kündigungsfrist über mein Ausscheiden vorinformieren (mündlich/Geschäfts-Mail)? Selbstverständlich ohne Nennung des neunen Arbeitgebers oder irgendwelcher Abwerbeversuche.

2. Frage Da ich zu einem Mitbewerber wechsle, sind die 2 Monate Kündigungsfrist ein reiner Spiessrutenlauf. Welche gute Argumente gibt es um den aktuellen Arbeitegeber dazu zu motivieren in eine Freistellung einzuwilligen.

Ich danke schon im Voraus für Eure Antworten, welche bitte Auf Rechtsgrundlagen basieren.

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