Di., 03.03.2020 - 20:12
Hallo Zusammen
eine Frage:
mein Arbeitgeber fordert von mir eine Kopie meines Arbeitsvertrages. Angeblich ist bei der Digitalisierung ein Fehler aufgetreten. Das Original haben Sie vernichtet. Muss die Personalabteilung nicht das schriftliche Original aufbewahren? Oder reicht die digitalisierte Aufbewahrung?? Welche Frist gilt beim Arbeitsvertrag für die Aufbewahrung. Und ich finde der Arbeitgeber muss doch sicherstellen das die Unterlagen im System sind bevor er sie dann wegwirft 😏
Mich verunsichert die Email des Arbeitgebers.
Wir digitalisieren die Originale und danach werden diese vernichtet. Wie in meinem ersten E-Mail erwähnt, haben wir festgestellt, dass wir im März 2019 technische Probleme mit dem digitalen Scanning von Arbeitsverträgen hatten. Aus diesem Grund ist uns aufgefallen, dass wir Ihren Arbeitsvertrag leider nicht digital vorliegen haben und wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns eine Kopie senden könnten.
Danke Euch.