Mo., 31.08.2015 - 19:00

Hallo zusammen! Eine Bekannte von mir geht jeweils putzen in einen Privathaushalt. Sie erhält jeweils Fr. 77.- + 3.- Trinkgeld. Die Quittung lautet jeweils auf Fr. 77.--. Nun hat das Sozialamt die Leistungen eingestellt, das heisst kein Geld für Miete, Krankenkasse und für den Lebensunterhalt.

1. Das das Sozialamt wirklich gleich Einstellen oder müssten diese den Bedarf um 15% kürzen?
2. Muss man wirklich das Trinkgeld von 3.-- angeben?

Danke und Gruß ☺

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