Sa., 12.11.2016 - 11:15

Hallo zusammen

Danke für die Aufnahme und gleich eine Frage:

Im Jahr 2007/2008 wurden zwei Strafprozesse durchgeführt.

- einerseits haben sich meine Eltern um die Alimente gestritten - Urteilsdatum 2008, damals war ich 15.

- andererseits noch ein Fall in dem ich Opfer war und jemanden angezeigt habe. Urteilsdatum 2010, damals war ich 17 (Verfahren wurde jedoch 2007 eröffnet, also war ich beim eröffnen des Falles 14)

Letzte Woche habe ich einen Brief erhalten, in dem geschrieben steht, dass ich die unentgeltliche Parteientschädigung zurückzahlen muss. Das ist ein Betrag von über 5'000.-.

Nun ist meine Frage, ob das wirklich rechtens ist, wenn ich in beiden Fällen zwar Partei war (in der Unterhaltssache bin ich mir das noch nicht einmal bewusst) obwohl ich zu beiden Zeitpunkten minderjährig und unmündig war? Ich meine, es kann ja nicht sein, dass man eine dazumal rechtlich beschränkt handlungsunfähige Minderjährige so viele Jahre später zur Kasse bittet?

Ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Ich bin wirklich verzweifelt...

Danke.

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