Fr., 06.04.2018 - 00:35

Hallo zusammen brauche euren Rat. Meine Tante ist bei einer routinierten Polizeikontrolle verhaftet worden, da sie die 90 Tage Aufenthaltsfrist überzogen hat( mit serbischem Pass) nun ist sie aus der U-Haft raus, jedoch hat sie eine 2-jährige Einreisesperre für CH und Schengen Staaten. Lohnt es sich dagegen zu Einspruch zu erheben und wenn ja, soll sie ihre Adresse in Serbien nehmen, da sie inner 7 Tagen ausreisen muss. Wir haben die 90 Tagen falsch gerechnet, da wir dachten es zählt vom null im neuem Jahr. Und welche Folgen hat dies für den Gastgeber, da sie nach ihrer Ansicht ja „ illegal“ hier war. Danke im voraus.

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