So., 25.12.2016 - 17:07
Hallo Zäme
Meine kollegin ist als nachmieterin in eine Wohnung gezogen und möchte später wieder ausziehen. Kann sie kündigen oder ist die verpflichtet 1 Jahr drinnen zu bleiben?
Hallo Zäme
Meine kollegin ist als nachmieterin in eine Wohnung gezogen und möchte später wieder ausziehen. Kann sie kündigen oder ist die verpflichtet 1 Jahr drinnen zu bleiben?
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