Mi., 21.11.2018 - 13:48
Hallo zäme
Mein Vermieter/Miteigentümer (NB Ich bin auch STWEG-Eigentümerin) hat folgende Idee:
"Es besteht eine Wunsch für den Lift eine Zeituhr zu installieren, damit Dieser von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ruht. Oder gibt es die Möglichkeit, dass der Lift ab 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr grundsätzlich nicht genutzt wird. "
Ist das rechtmässig?