Don, 15.04.2021 - 12:49
Hallo zämä.
Der Arbeitgeber hat Corona bedingt im März Kurzarbeit ausgeschrieben.
In der Letzten Februar Woche wurden wir darüber Informiert und bei einem Persönlichen Gespräch war die Rede von März vielleicht auch noch April müsse man mit Kurzarbeit rechnen.
Im Foto sieht man die Arbeitseinteilung.
Ich war in Gruppe Punkt. Also das hiess in der jeweiligen Woche mussten wir zuhause bleiben.
Ab April wurde die Kurzarbeit zum Glück wieder Aufgehoben.
Das die Kurzarbeit aufgehoben wurde, wurde ich per Zufall von einem Arbeitskollegen, den ich beim Einkaufen getroffen habe, Informiert.
In der KW 13 sollten wir wieder zuhause bleiben.
Bei der Einteilung sieht man das der 1. April auch als Kurzarbeit aufgelistet war. Also blieb ich dann auch zuhause.Der Arbeitgeber hat mir diesen Tag, der schon zum April gehört, zu Lasten von mir Verrechnet als Ferientag.
Darf er das?
Beim Gespräch habe ich Ihm gesagt, hätte ich das gewusst das der 1 April nicht mehr zur Kurzarbeit gehöre, wäre ich an diesem Tag Arbeiten gegangen. Seine Antwort war: "wiso hättest du dann Arbeiten wollen wenn es nichts zu tun gab"
Darf der Arbeitgeber mich auf meine Kosten Freistellen?
Danke für euren Rat.
Ä schönä Tag