Sa., 16.05.2020 - 11:00
Hallo und danke für die Aufnahme.
Ich würde euch gerne etwas Fragen in der Hoffnung das sich hier jemand auskennt? Ich hatte zwar schon mehrere Telefontermine durch meine RS aber jeder Anwalt war irgendwie anderer Meinung oder wusste es nicht genau und bei der Anwältin wo ich aktuell in Betreuung bin fühle ich mich nicht länger kompetent vertreten. Das liegt unter anderem, weil Sie sich kaum meldet und der Rechtsstreit welcher sich erst in einem Selbstständigen Beweisverfahren befindet schon fast 1 Jahr andauert. Mir fehlt der Druck seitens meiner Anwältin vor allem weil Sie um die Dringlichkeit der Situation bescheid weiß (Hauskauf, Mängel entdeckt quasi Baustelle zzgl Frau und Kinder, Gutachter der andauernd verschiebt und nicht kommt sowie ein Gericht welches lediglich deligiert).
Meine Fragen wären :
1. Wie zeitnah muss meine Anwältin auf mein verlangen Rückmeldung geben bzw sich mit mir in Verbindung setzen? Ich habe bereits 3x angerufen und es wurde ein Rückruf weitergeleitet. Dieser hat bisher 1 Woche lang nicht stattgefunden.
2. Wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommt in wie weit darf man den Anwalt wechseln und in wie weit ist Sie hier noch Anspruchsberechtigt? Die RS findet nicht das hier eine Vernachlässigung der Pflichten vorliegt.
3. Hätte man ein Selbstständiges Beweisverfahren auch im Eilverfahren durchführen können bzw. Wir lange darf so etwas dauern um Mängel aufzunehmen? Es gibt auch bestimmte Mängel die fortschreiten wenn man diese nicht behebt Stichwort Wasserschaden.
4. Der öffentlich bestellte Gutachter hat die alte letzten November erhalten Termine mehrfach zur Besichtigung verschoben und jetzt der Hammer nun merkt er das er nicht für alle genannten Schadenspunkte der geeignete Ansprechpartner ist und referiert auch 2 andere Gutachter. Zzgl fordert er nach einem bestimmten Vergütungsgesetz eine Erhöhung der Summe da ihm die 3000 in Vorkasse nun doch nicht ausreichen.
Hätte dieser das nicht in den x Tagen wo er die Akte zur Einsicht hat merken müssen und eher absagen? In wie weit kann man diesen Gutachter in den Regressanspruch ziehen?
Danke für die Anteilnahme vorab.