Sa., 07.03.2020 - 22:00
Hallo mein lieben, bitte um eine Klarheit,
Ich war im Mai und Juni 2019 arbeitlos, habe nicht gemeldet beim Sozialamt und kein sozialgeld genommen. Im Mai habe ich von meinem Arbeitgeber ca.200 chf als Gleischstellung der engBetrag nach ende der Vertrag ( letzte regel Monatslohn war April 2019) gehabt. Meine frau hat in dieser Zeit alleine gearbeitet. So hat sie die 2 Monaten als alleinverdienter steuer bezahlt.
Nun sagt der Arbeitgeber meiner Frau, dass aufgrund der 200 chf Betrag die ich erhalten habe( also kein Gehalt im Mai), gilt für Mai 2019 als Doppelverdienter und muessen wir fuer Mai als Doppelverdientersteuer zahlen..
Kannt Ihr bitte uns die rechtliche Grundlage und tatsache sagen.
Herzlichen Dank im Voraus..