Di., 22.03.2022 - 21:42

hallo, ich möchte nochmal fragen.
ich hab jetzt ein vorübergehende IV wg krankheit in DE.
habe auch eine einladung in mai für schweiz bekommen. da ich früher ca 3 jahre in schweiz beschäftigt war.
was passiert wenn ich schweizer begutachtung termin nicht wahrnehme. hat es einen negativen einfluss auf DE?

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