Fr., 02.12.2016 - 16:50
Hallo😊
Ich hätte auch mal eine Frage.
Unser Studentenverein hat für Besprechungen etc. ein Atelier in der Stadt gemietet. Das Atelier haben wir fristgerecht auf Ende Oktober gekündigt. Bei der Räumung des Ateliers haben wir versehentlich zwei teure Stehlampen der Vermieterin entsorgt. Anscheinend war auf einem alten Übergabedokument vermerkt, dass diese Lampen ihr Eigentum sind und nach der Mietdauer wieder an sie übergeben werden müssen. Leider haben unsere Vorstandsvorgänger dies nicht sauber abgelegt, deshalb haben wir das nicht gewusst (ich weiss nicht gut!).
Nun haben wir gestern eine Abrechnung der Vermieterin erhalten in der sie die Kaution mit dem Neupreis dieser beiden Stehlampen (insgesamt 2000.-) verrechnet.
Einige im Vorstand sind nicht damit einverstanden, dass sie uns den Neupreis verrechnet. Selbst haben wir die Lampen für je 900.- im Internet gefunden (also 1800.- und nicht 2000.-). Wie ist das, welchen Preis müssen wir bezahlen und ist eine Verrechnung mit der Kaution möglich, ich dachte die sei nur für Miet- und Nebenkosten. Dürfen wir eine Originalquittung der Lampen beantragen, bevor wir den Preis bezahlen?
Vielen Dank für eure Hilfe. Für weitere Unterlagen (Abrechnung etc.) bitte PN.
Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe.