Don, 28.06.2018 - 19:06

Hallo
Ich habe vor 2 1/2 jahren ein fahrzeug gekauft. Nach 6 monaten hat das hinterachs diff. den geist aufgegeben. In garage gefahren, ist anstandslos ersetzt worden. Aus kulanz vom hersteller wurde ein neues eingebaut.
Freude herrscht! 11monate später das selbe wieder. Inzwischen hat die garage den besitzer gewechselt aber immer noch unter dem geläufigen namen. In den unterlagen hat er herausgefunden das der erste defekt nicht mit einem neuteil ersetzt, sondern nur revidiert wurde. Da ich aber ein fahrbahres auto brauche wurde es auseinander gebaut. Es sei innen verbrannt ev. schlechtes öl. Sie wissen nicht wieso.Sie würden es nach luzern schicken zur revision.
Das würde aber ca. 2400.- kosten. Oha! Ok, ich trottel zahle natürlich 1000.- an, unter protest. Ich sei nicht einverstanden damit, ich hätte ja noch ca. 2 monate garantie oder gewährleistung.
Bei fahrzeug abholung habe ich erwähnt das wenn er eine firma übernehme mitsamt namen müsse er auch gewährleistung des vorgängers übernehmen. Ich habe jetzt einen zahlungsbefehl im haus. Sehe ich die sache richtig. Soll ich zahlen oder nicht.

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