Di., 27.08.2019 - 14:33

Hallo

Ich habe einem Kunden Ware Verkauft von CH nach DE.

Dieser hat leider festgestellt das es einen Materialfehler bessas, kann vorkommen kein Problem also wird die nun ersezt.

beim Kauf hab ich ihm diese nach Hause geliefert (fast nach Stuttgard) da es wirklich ziemlich gross und sperrig ist. bin ich verpflichtet es ihm wieder zu Hause auszuliefern oder kann ich darauf beharren das er diese Abholen soll? Er meint ich müsste es ihm wieder bis nach der Grenze wenigstens ausliefern.

Gruss

Besnik

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