So., 20.11.2016 - 14:26
Hallo
Ich habe eine frage dass meine kollegin betrifft:
Sie bezieht 100% IV plus EL
Diese Jahr bei der Revision der EL wurde Ihr gefragt eine bestätigung einholen der INAS ZH ob sie Immobilien in Italien besitzt. Ihre Eltern besitzen eine wohnung und was sie nicht wusste sie ist teilinhaberin aber ohne Nutzungsrechte. Die Papiere hat sie dann abgegeben bei der EL, und anhand von dass kam eine verfügung die stand sie müsse 14'000.- Chf zurück ersatten weil das nich gemolden wurde.
Sie hat sich nie informiert bei den eltern ob sie erbin ist oder wird!
Nun hat sie in Italien ihren anteil zurück gegeben zu den Eltern per Notariat alles schriftlich, plus ein Einsprache brief eigereicht zur EL.
1 woche später bekommt sie den Einspracheentscheid wurde abgelehnt, grund, sie denken sie wusste bescheid von dem haus und hat nie was erwähnt zuzuglüglich auch nie versteuert.
Wie muss sie jetzt vorgehen? Sie hat 30 tage zeit sich zu beschweren.
Danke für eure hilfe