Mo., 15.08.2016 - 08:54
Hallo, ich habe eine dringende Frage. Vielleicht kann mir jemand das beantworten, auch aus Selbsterfahrung? Ich habe eine Reise gebucht und nun steht mir eine Operation bevor. Noch ist erst die Anzahlung gemacht, ich muss aber den Rest eigentlich heute oder morgen begleichen. Bei der ERV (Europ.Reiseversich.) habe ich mich schon vorweg erkundigt und mir erschient, sie sind eher streng wegen der Annulation. Der Arzt meinte, sie würde mir wohl eher nicht entgegenkommen. Er muss ja die ärztliche Bescheinigung ausfüllen, was er ja auch machen würde. Es ist so, dass ich 2011 eine Rückenoperation hatte und es mir seitdem auch gut ging. Nun traten aber wieder Probleme auf, wieder MRI, wieder Arzt, ich muss nun eine weiter OP in Angriff nehmen. nun hat es in dieser Bescheinigung einen Punkt, der lautet: "Wurden diese Beschwerden bereits zuvor einmal/mehrfach behandelt? Falls ja, in welchem behandlungszeitraum?"
Der Arzt muss ja nun dies von 2011 dort vermerken. Meine Frage, kann die ERV mir von den Vorfall von 2011 einen Strick drehen, wenn ich die Reise wirklich annullieren muss, dass sie mir keine Kosten zurückerstatten? Dürfen sie so lange zurückgreifen? Ich hoffe, es kann mir jemand eine Antwort geben. Danke