Mi., 02.05.2018 - 13:19

Hallo
Ich habe ein anliegen. Ich wohne in einer 3 zimmer wohnung und habe in beiden schlafzimmern wasser flecken an den wänden. Ich kann nicht beurteilen ob es schimmel ist. Ich habe versucht mit dem vermieter zu sprechen jedoch war er nicht einsichtig. Nun habe ich ein schreiben gemacht mit der forderung die mängel zu beheben und anspruch verlangt auf mietminderung. Das schreiben zurück war uneingeschrieben und lächerlich. Es gäbe keine minderung da die wohnungen im gegenüber liegenden mietshaus das nicht ihm gehört teurer wären. Er würde darüber streichen mehr nicht. Muss ich sein schreiben akzeptieren? Danke für die hilfe

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