Fr., 23.09.2016 - 22:16
Hallo
Ich habe auch Mal eine Frage
Meine Schwester hat bei einem grossen Elektronikanbieter eine Spühlmaschine bestellt und gleich bezahlt und sollte anschliessend geliefert werden. Mehrmals wurde versichert, dass die Maschine bald geliefert wird, nach 3 Wochen hat sie sich beim Kundendienst erkundigt wo ihr Gerät bleibt. Hier wurde ihr mitgeteilt, dass dieses Modell schon lange nicht mehr erhältlich sei und sie daher keine Lieferung bekommen wird. Meine Schwester hat das Geld zurück verlangt und nun allerdings Gutscheine im Wert von 1300.- erhalten, welche sie eigentlich nicht möchte und auch nicht braucht, da sie sich für einen anderen Lieferanten entschieden hat nach dieser Entäuschung. Kann sie das Geld in Bar bzw per Überweisung auf ihr Konto verlangen?
Besten Dank im Voraus.