Di., 02.03.2021 - 12:00

hallo, ich bin von österreich aus berufsunfähig eingestellt wg. krankheit, und bin ca. 1 jahr invalide. jetzt will aber schweiz eine begutachtung von mir. ich war früher 6 jahre lang grenzgänger. jetzt zur meine frage. muss ich d. begutachtung von schweiz wahrnehmen?
was passiert wenn ich von schweizer seite eine ablehnung für iv erhalte ?
warum muss ich erst nach 1 jahr zu begutachtung? und wenn statt ablehnung eine zusage bekomme wird diese 1 jahr rückwirkend ausbezahlt ?

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