Mi., 26.09.2018 - 18:05
Hallo, heute habe ich mal stellvertretend für einen Freund eine Frage.
Da ich mich mit dem Schweizer Recht noch nicht so gut auskenne, würde ich den Sachverhalt hier gerne schildern um zu erfahren wie ihr das einschätzt.
Mitarbeiter A ist im Festlohn zu 100 Prozent bei einer Firma angestellt.
Aufgrund eines Unfalls (ihm ist jemand hinten in den Wagen gefahren, er hat keine Schuld am Unfall) konnte er an 6 Tagen nicht arbeiten.
Da er arbeitsunfähig vom Arzt geschrieben wurde.
Jetzt hat er seinen Lohn erhalten und festgestellt, das dieser ca. 420 CHF weniger ist als normalerweise. Der Mitarbeiter A hat die Auffenthaltsbewilligung für 5 Jahre, so das Steuern bei ihm vorab schon abgezogen werden, so das ihm die ca. 420 CHF quasi von seinem Netto jetzt fehlen.
Jetzt die Fragen:
Darf die Firma in dem Fall, das Geld abziehen?
Müsste die Firma sich das Geld von der SUVA oder dem Unfallverursacher holen (von seiner Haftpflichtversicherung) oder bekommt der Mitarbeiter A das Geld von der SUVA oder muss er sich das von der Versicherung vom Unfallverursacher holen?
Ich würde mich über qualifizierte Antworten freuen, so dass ich diese weitergeben kann.
Freundliche Grüsse
Karsten