Di., 11.10.2016 - 12:46

Hallo, hab eine Frage zur Mängelliste bei Wohnungen. Gilt die ab Wohnungsübergabe oder ab Vertrag? Wenn im Vertrag/Wohnungsübergabeprotokoll nichts steht, wie lange ist die Frist für die Einreichung der Mängelliste? Danke für Feedbacks!

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