So., 28.10.2018 - 15:17

Habe die Frage bereits in einer Gruppe mit Sozialhilfebezügern gestellt, da hatte scheinbar keiner eine Antwort drauf bzw. da wurde die Frage nicht restlos geklärt. Daher versuch ich es mal hier.
Es geht darum, dass jemand Sozialhilfe bezieht und für die Jobsuche ja auch sein Auto braucht. Nun will ihm das Sozialamt aber 300 Franken pro Monat fürs Auto weniger geben (Kanton AG). Warum das so ist, ist mir nun schon klar.
Nur, wie ist das, wenn er das Auto seiner Freundin schenkt? Es hat an guten Tagen noch einen Wert von 4000 Franken wenn überhaupt. Das Sozialamt verlangt ja auch nicht, dass er das Auto verkaufen soll, er darf es nur nicht nutzen. Wenn er es ihr schenkt und sie es dann auf ihren Namen einlöst, dann müsste er das doch nutzen können? Geht ja nicht um einen Luxusschlitten, sondern lediglich darum, dass er sich nicht noch die letzte Chance auf einen Job verbaut und irgendwie noch ein wenig flexibel bleibt. Der Ort ist nicht gerade gut an den Verkehr angebunden und wenn er da spät nachts oder früh wo sein soll wirds eng.

Jetzt dachten wir uns, das wäre eine Idee. Nur, scheinbar ist das auch nicht gut? Laut einem Beobachter-Artikel kann einem da scheinbar immer noch Geld abgezogen werden, auch wenn er das Auto benutzen würde, wenn es seiner Freundin gehören würde. Stimmt das? Kann man da gar nichts machen? Danke schon mal.

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