Mo., 26.08.2019 - 18:26
Guten Tag Zusammen
Ich habe bei einem Online Shop am 1.juli eine Klimaanlage auf Vorauszahlung bestellt. Da meine Mutter aber in der Zwischenzeit eine gekauft hat, habe ich gedacht, dass wenn ich die Andere nicht einzahle, sie nicht versendet wird und das der Kauf hinfällig wird. Ich wurde an meinen Kauf per Mail am 7.August erinnert und habe dem Herrn X am gleichen Tag geschrieben das sich der Kauf erübrigt hat und meine Mutter in der Zwischenzeit eine gekauft hat. Herr X hat mir daraufhin mit Inkasso gedroht,ebenfalls am 7.August. Ich habe mit Hilfe der Unia ein Schreiben gemacht am 9.August. Daraufhin hat er nichts geantwortet und am 22. August die 1. Mahnung geschickt. Die Unia meint das Herr X die Kosten schnell auf 200-300Fr.erhöhen kann und das es mein Risiko sei. Ist das so? Kann Herr X mich wirklich betreiben? Kann ich denn wirklich gar nichts mehr machen? In den AGB's steht nichts von Wiederuffsrecht oder Rücktrittsmöglichkeiten nur wenn das Produkt defekt ist darf man Kontakt aufnehmen. Sie können sich selber davon überzeugen, wenn Sie auf die Homepage gehen.
Ich bitte um Ihren Rat.
Vielen Dank