Don, 05.12.2019 - 17:01
Guten Tag ich hätte da eine Frage
Meine Freundin und ich sind Ausgewandert, nun sie ist noch verheiratet in der Schweiz und hat die Scheidung mit einem Anwalt eingereicht. Der Termin ist am 10.1. 2020 der Ehemann meiner Freundin ist mehrfach gewalttätig geworden in der Ehe gegen sie aber auch zu ihren Vorgängerinen wozu sie Zeuginnen hat die dies bestätigen.
Sie hat ihn angezeigt und er bekam einen Tag Haft dafür.
Sie hat grosse Angst vor ihm und das er ihr wieder auflauert bei dem Gerichtstermin.
Zusätzlich kommt noch hinzu daß sie schwanger ist von mir und das Kind hier im Ausland zur Welt kommen wird.
Der Anwalt von ihr ist nicht mehr erreichbar meldet sich nicht und antwortet einfach auf keine Mail weshalb ich hier um Rat frage.
Der Ehemann meiner Freundin ist ein ziemlich übler Mensch öffnet Briefe nicht holt eingeschriebene Briefe nicht ab ignoriert alles und wird sehr wahrscheinlich zum besagten Termin nicht Mal erscheinen.
Da er rechtlich gesehen der Vater meiner Tochter ist solange sie noch nicht geschieden ist wollte ich fragen kann man ihn nun zu Unterhalt zwingen?
Falls er kein geld hat wer bezahlt den Unterhalt?
Muss sie unbedingt am Termin erscheinen obwohl falls er auftaucht es erhebliche Probleme geben könnte?
Was kann sie machen wenn ihr Anwalt sich nicht meldet?
Es ist ein weiter Weg zurück in die Schweiz falls der Mann nicht erscheint tragen wir die Kosten dazu selbst?
Und wie oft kann sie vorgeladen werden wenn dieser einfach nicht erscheint?
Welche Möglichkeiten haben wir übers Ausland überhaupt was zu machen gegen den?
Kann ich mich trotz der Tatsache das er der "Vater" ist meine leibliche Tochter anerkennen damit er nichts mehr mit ihr zu tun hat?
Danke für Auskunft.