Fr., 22.06.2018 - 12:45

Guten Tag,
Ich habe vor über 2 Monaten bei einem Onlineversandhandel Kleider bestellt. Einen Teil der Kleider habe ich behalten und bezahlt, den Rest per Post zurückgesendet.
Nun bekomme ich eine Mahnung ich hätte die Kleider nicht zurückgeschickt. Natürlich habe ich die Postquittung nicht mehr....
Wir ist die Rechtslage? Muss ich die Mahnung bezahlen?
Danke für eure Hilfe

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