Mi., 07.04.2021 - 21:37

Guten Tag
Ich habe eine Frage. Meine Freundin hatte vor kurzem sich auf zwei Wohnungen beworben. Die eine hat sie bekommen, die andere dann auch. Sie hatte leider vergessen, in dieser Zeit der anderen abzusagen und die haben ihr dann direkr den Vertrag zukommen lassen. Die Wohnung hat sie dann logischerweise abgesagt. Nun haben Sie ihr eine Busse in Rechnung gestellt für den Umtrieb den Sie hatten, weil sie nicht abgesagt hat?
Ist dies zulässig? Wenn nein, wie kann Sie am besten darauf reagieren?
Meiner Meinung nach wäre es nicht zulässig, da kein Vertrag entstanden ist und OR 41 für Schadenersatz nicht zur Anwendung kommen würde, da sie ja weder mit Vorsatz noch fahrlässig gehandelt hat. Oder sehe ich das falsch?
Besten Dank im Voraus für die Antworten

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