Don, 18.03.2021 - 13:00

Guten Tag
Ich habe eine 11 monatige Tochter in Deutschland(2 Stunden Fahrzeit, wenn kein Stau für einen Weg). Seit Begin dieses Jahres sind wir(Mutter und ich) nun getrennt. Ich war seit Geburt „dank“ Corona(Homeoffice) 2/3 meiner Zeit bei Ihnen. Sie waren seit Geburt 3 mal in der 🇨🇭 bei mir. Da wir nicht verheiratet waren hat sie das alleinige Sorgerecht. Sie räumt mir im Moment jeden zweiten Samstag 3 Stunden mit meiner Tochter ein in ihrem Zuhause, fahre also knapp 500 km hin und zurück, damit ich meine Tochter wenigstens 3 Stunden sehen kann. Das die Tochter ein Weekend zu mir in die 🇨🇭 kommt willigt die Mutter nicht ein. Das geteilte Sorgerecht möchte sie mir bis jetzt von sich aus nicht geben. Mein Ziel ist es möglichst „schnell“ meine Tochter für jedes zweite Wochenende bei mir zu haben, damit sie auch in ihrem zweiten Umfeld (Götti, Cousins, Grosseltern) Fuss fassen kann. Dient es meinem Ziel, wenn ich mir erstmals das geteilte Sorgerecht vor Gericht „erkämpfe“? Oder spielt dies in Bezug aufs Umgangsrecht, welches aktuell meine Expartnerin mir von sich aus „aufdrückt“ mit den 3 Stunden keine Rolle?
Ich habe mich kurz anwaltlich in Deutschland beraten lassen und mir wurde mitgeteilt, wenn mein Ziel sei meine Tochter regelmässig in der 🇨🇭 zu haben für ein Wochenende führe der Weg nur über die Mutter(gutes Verhältnis), sie müsse einwilligen. Ist das wirklich so? Und hilft mir da, sollte ich in Zukunft an ein Familiengericht gehen müssen für die Umgangsregelung), wenn ich mich jetzt erstmals das geteilte Sorgerecht kümmere bzw. es erhalten werde(notfalls gerichtlich)? Danke für eine Antwort.

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