Mo., 14.02.2022 - 20:18

Guten Tag
Habe eine Frage zum Thema Lebenslanges Wohnrecht
Wir haben vor vier Monaten ein Zweifamilienhaus erworben. Die vorbesitzer haben das Haus von einem Makler schätzen lassen und wir haben dieses zum geschätzen Preis gekauft.
Nun waren wir so gutmütig und haben den Vorbesitzern ein lebenslanges Wohnrecht gegen Entgeld eingeräumt. (Im Grundbuch eingetragen) Wir haben dafür nichts erhalten, sprich keine Reduktion vom Kaufpreis.
Sie zahlen Fr. 1'100.- inkl. Nebenkosten für eine 4 Zimmerwohnung zwei Kellerabteil und ein Garage.
Der ganze Strom ausser von ihrer Whg geht auf unseren Zähler. Sie haben einen Tiefkühlschrank im Keller und Nutzen auch die Waschmaschine.
Der Garten wird von beiden Parteien genutzt, jedoch müssen wir Rasenmähen und im Winter schneeschippen.
Jetzt zu meiner Frage: Kann man im nachhinein die Miete erhöhen?
Kann man für das Wohnrecht noch was geltend machen?
Welche Kosten kann man ihnen noch in Rechnung stellen.
Haben uns aus einer Notsituation so zusagen über den Tisch ziehen lassen.
Danke für eure Hilfe.

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