Mo., 15.01.2018 - 08:58

Guten Tag.
Folgende Ausgangslage:
Mein Vater ist 61, und hat sich per 01.11.2017 für die Arbeitslosenentschädingung angemeldet. Der erste RAV Termin hatte er auch schon. Nun hat er heute der Brief vom Beco erhalten und zwar eine Ablehnung da er 11 Monate und 22 Tagen gearbeitet hat.
Wie ist das rechtlich geregelt, kann man da eine Beschwerde einreichen und wie sind die Chancen? Wie berechnet man die Arbeitstagen? Ich dachte mit 21.75 / Monatlich?
Und die letzte Frage er hat seit November keine Rappe erhalten, ich habe ihm die Miete und alle andere Rechnungen bezahlt. Hat er Recht rückwirkend auf die Sozialhilfe?
Betrifft Kt. Bern?

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