So., 02.02.2020 - 10:01
Guten Morgen zusammen!
Ich habe da eine kleine Frage.
Ich war vor genau 2 Jahren bei einem Anwalt, wegen Arbeitsrechtstreit. Der Gute Herr verlangte zu Beginn 800.- in bar, was ich sofort bezahlte.
Leider stellte sich schnell heraus, dass die Angelegenheit hoffnungslos ist und ich liess das Ganze gut sein.
Nun, nach 2 Jahren bekomme ich nochmals eine Rechnung von der Kanzlei!
Mir ist wohl bewusst, dass Dienstleistungen bis zu 5 Jahre zurück in Rechnung gestellt werden können, aber in der Praxis habe ich es nur selten erlebt. Zu dem, ich bin ganz und gar nicht mit dem Betrag einverstanden, muss ich diese, in meinen Augen völlig willkürliche Rechnung bezahlen? 🤷🏻♀️