So., 16.06.2019 - 09:30

Guten Morgen

Ich habe nochmals eine Frage. Ich habe eine ähnliche Frage schon einmal gestellt gehabt - aber nun möchte ich es etwas konkretisieren.
Es geht um folgendes:

In einem Gerichtsentscheid (Familiengericht) wurde die Kindesmutter dazu behaftet, die gültigen Ausweisdokumente von unserem Sohn - jeweils zum Umgangszeitraum mitzugeben. Die Mutter und unser Sohn leben in der Schweiz - ich lebe in Deutschland.

Die Kindesmutter weigert sich aber partout die Ausweisdokumente mitzugeben. Maximal gibt sie eine schlechte Kopie Der Aufenthaltsbewilligung vom Sohn mit. Sie behauptet das würde reichen - sie hätte sich bei der Grenzwache informiert.

Dies stimmt allerdings nicht. Ich war selbst bei der Grenzwache mit den entsprechenden Gerichtsentscheid und der Kopie der Aufenthaltsbewilligung und dort wurde mir sehr deutlich gesagt - dass dies nicht ausreichen würde. Auch nicht nach Schenggener Abkommen.

Somit zwingt mich die Mutter immer dazu, den Umgang mit unserem Sohn in der Schweiz zu vollziehen, obwohl dies keinen geregelten, Kindes und altersgerechte Umgang bedeutet. Oder ich würde jedesmal einen unerlaubten Grenzübertritt vollziehen - was ich eigentlich nicht möchte.

Die KESB ist darüber bereits informiert. Leider passiert da aber nicht viel.

Habe ich die Möglichkeit, gegen die Mutter einen Strafantrag wegen Nötigung zu stellen? Auf Grundlage des Gerichtsentscheides?

Besten Dank für Ihre Antworten.
Schönen Sonntag noch.

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Neue Antwort hinzufügen

Bitte geben Sie eine möglichst korrekte oder hilfreiche Antwort auf die Frage