Mo., 16.07.2018 - 09:47
Guten Morgen. Ich bräuchte eine kurze Meinung. Mein Töff wurde vorletzte Woche am Straßenrand umgefahren und befindet sich seid letzten Dienstag in einer Töffgarage. Habe gerade mit dieser telefoniert und er meinte, dass es sicher noch eine Woche geht bis sie mit der Reparatur anfangen können. Besteht bei einem Töff auch ein Anspruch auf Nutzungsausfall? Ich habe noch ein Auto mit dem ich zur Arbeit fahren kann, muss dann allerdings Bewilligungen kaufen und jeden Tag einen Parkplatz suchen. Mit dem Töff kann ich direkt auf der Arbeit parkieren. Gruß Steve