Fr., 17.04.2020 - 09:07
Guten Morgen 🙋🏻‍♀️
Eine Mitarbeiterin von meinem Coiffeurgeschäft gehört zu einer Risikogruppe
(Corona). Ihr Arzt sagt, sie mĂĽsse nicht zur Arbeit. Sie selber jedoch
möchte umbedingt eingeteilt werden, da sie genug hat vom zu Hause sein und
sich sehr aufs Arbeiten freut. Wie sieht das rechtlich aus? Darf ich sie nun
ab 27.4. einteilen? (Arbeit am Kunden, Schutzmasken etc, Abstand kann ja aber
bekanntlich nicht eingehalten werden). Hafte ich, falls sie sich ansteckt?
Danke fĂĽr eine rein rechtliche Antwort.