Mi., 31.05.2017 - 05:55

Guten Morgen, @ alle!

Vorgeschichte:
Herr A. ist seit vielen Jahren Kunde von Garage Z. und er liess sämtliche Reparaturen an seinem Geländewagen dort ausführen. Den Grund für einen erhöhten Kühlwasserverbrauch hat die Werkstatt jedoch trotz intensiver und aufwändiger Suche nicht klar feststellen können und Herr A. hat daraufhin seinen Wagen gegen ein Neufahrzeug eingetauscht, er erhielt noch CHF 2000.00 dafür.

IST - Situation:
Der Verkäufer hat diesen Wagen auf privater Basis von seinem Arbeitgeber übernommen/abgekauft und auf privater Basis für (ein Fahrzeug in einwandfreiem Zustand realistische) CHF 5300.00 inseriert. Bei der Besichtigung durch einen Interessenten war den Ausgleichsbehälter bis obenhin mit Kühlwasser befüllt, so dass alles normal erschien. Der Interessent kauft den Wagen - gemäss Quittung "ohne Garantie" - und nimmt ihn mit, um nach ca. 2000km festzustellen, dass der Motor übermässig Kühlwasser verbraucht. Auf Kontaktversuche via Handy reagiert der Verkäufer nicht mehr, sämtliche Versuche waren bis jetzt erfolglos.

Frage:
Hat der Interessent eine Chance, einen Teilbetrag der Kaufsumme wegen "verdeckter/verschwiegener Mängel" zurück zu fordern? Wie sieht die Haftung aus, wenn der Verkäufer eine Privatperson ist? Ist er verpflichtet, eine Garantie zu übernehmen, dies trotz Ausschluss auf der Quittung?
(Die Reparatur dürfte sich im vierstelligen Bereich bewegen...)
Wie sieht das weitere Vorgehen (eingeschriebener Brief, etc.) aus? Wie sieht die Rechtslage aus? Welche Rechte hat der neue Fahrzeugbesitzer?

Danke für Eure Hilfe und Aufklärung!

(Bitte KEINE Grundsatzdiskussionen über die "böse Autogarage", da diese keine Schuld trifft; der "Übeltäter" ist in diesem Fall der Verkäufer...!)

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