Fr., 25.11.2016 - 18:10
Guten Abend Zusammen
haben wir zufällig jemanden aus einer Lohnbuchhaltung da oder jemand wo sich vielleicht auskennt bezüglich Lohnfortzahlung bei Krankheit mit KTG ?
Folgendes ich wurde am 19.10 operiert und bin nun mal bis 29.11 arbeitsunfähigkeit.
Lohn für Oktober habe ich 100% erhalten für November nur 80% , ich bin der Meinung, dass lt. Or und Basler Skala 3 Wochen 100 % Anspruch habe (19.10 bis 9.11) und für die restlichen Tage 80% - denke ich richtig?
Ich habe noch im Netz gelesen, dass wenn es sich um KTG Geld handelt es sich nicht um einen Sozialversicherungspflichtigs AHV Lohn handelt und keine Abzüge gemacht werden dürfen .... stimmt das ?